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12.02.10 - Neues von der Königsbrücker |
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12.02.2010 - Das Planfestellungsverfahren zur Königsbrücker Straße(Dresden Neustadt) wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt (Nr. 43/2009, S.13) eröffnet, und die Auslegung der Planungsunterlagen angekündigt. Wenig später wurde dann im Amtsblatt (Nr. 46/2009, S.2) das Verfahren für "gestoppt" erklärt. Wörtlich hieß es: "Mit dieser Entscheidung entfällt die im Amtsblatt vom 22. Oktober angekündigte Auslegung der Planungsunterlagen vom 9. November bis 9. Dezember". Das Planfeststellungsverfahren wurde aber erst nach Weihnachten, demnach nach der Auslegungsphase und der Einspruchsfrist, gestoppt. Im Amtsblatt 26 wurde demnach schlicht die Unwahrheit verbreitet. Allerdings hat die Medienberichterstattung über diesen angeblichen "Stopp" natürlich dazu geführt, dass die Beteiligung der Bevölkerung an dem Verfahren stark eingeschränkt gewesen ist. Nun wird seitens der Oberbürgermeisterin gebetsmühlenartig von einem "ruhenden" Verfahren gesprochen. Dies geht auch aus der schriftlichen Antwort der Oberbürgermeisterin auf eine Frage der Bürgerbündnis/Freie Bürger Fraktion im Rahmen der letzten Stadtratssitzung hervor.
Das Planfeststellungsverfahren zur Königsbrücker kann jedoch rein aus formalrechtlichen Gründen nicht "ruhen", es kann nur "eingestellt" oder "geändert" werden. Dies hat Minister Morlock beim letzten Landtagsplenum auf Frage einer Abgeordneten der LINKEN erklärt. Nun müsste sich die Landeshauptstadt eigentlich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, will sie nicht weiterhin das Verfahren in einem juristisch nicht existenten Zustand belassen. Wird es eingestellt, so geht irgendwann in ferner Zukunft das Gerangel um die konkrete Ausgestaltung des Straßenzugs wieder los - und es wird sicherlich Bemühungen geben, mit vier Autospuren und zwei separaten Bahngleisen, und ohne Radweg(!), eine stadtteilzerstörende Trasse zwischen Hecht und die Neustadt zu schlagen. Oder aber, das Verfahren wird geändert: dann stellt sich die Frage "wer ändert was" - und in welche Richtung? Laut uns vorliegenden Informationen haben aber in jedem Fall nur die wenigen Menschen, die letztes Jahr trotz der irreführenden Aussage im Amtsblatt eine Eingabe gemacht haben, überhaupt noch ein Mitspracherecht. Wir finden, dass ist ein gemeines Spiel, und irgendjemand sollte jetzt zeitnah gegen diesen Umgang der Stadt mit seinen Bürgern gerichtlich vorgehen.
... weitere Info bei www.königsbrücker.de ...
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